Sprechstundenbedarf (SSB)

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst einige medizinische Materialien und Medikamente, die innerhalb der Praxis an verschiedenen Patienten angewendet werden (z. B. Notfallmedikamente, ggf. Teststreifen, Nahtmaterial), und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Davon abgegrenzt werden muss der Praxisbedarf (wie z.B. Flächendesinfektionsmittel, Büromaterial), welcher zur Grundausstattung der Praxis gehört. Die Kosten für den Praxisbedarf sind mit der Vergütung der ärztlichen Leistungen (EBM-Punkte) abgegolten und entsprechend nicht erstattungsfähig. Der verordnungs- und erstattungsfähige Sprechstundenbedarf ermöglicht es den Ärzten, einige medizinische Verbrauchsmaterialien für die allgemeine und Notfallversorgung ihrer GKV-Patienten bereitzustellen, ohne jedes Einzelteil individuell mit der GKV abrechnen zu müssen. 

Wichtig: Die genauen Regelungen, was als SSB erstattungsfähig ist, sowie der Ablauf der Bestellung und Lieferung der Materialien ist je KV-Bereichs unterschiedlich. Sie müssen sich für die genauen Modalitäten in Ihrer Praxis bei der für Sie zuständigen KV informieren. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarungen sind zusätzlich dynamisch, und können sich im Verlauf ändern. Im Folgenden sind allgemeine Informationen zum generellen Ablauf. Entscheidend ist jedoch am Ende, welche genauen Regelungen aktuell in Ihrem KV-Bereich gelten.

Einrichtung des Sprechstundenbedarfs

Der Sprechstundenbedarf wird in der Regel durch die Rezepterstellung (Muster 16 oder Muster 16a) mit Hilfe eines speziell hierfür angelegten virtuellen Patienten („Sprechstundenbedarfspatient“, SSB-Patient) geregelt. Die genauen Stammdaten dieses Patienten müssen Sie bei Ihrer KV erfragen. Wichtig sind folgende Schritte, wenn ein solcher virtueller Patient konfiguriert wird:

  • Der Name des virtuellen SSB-Patienten muss in der Regel eines der Wörter enthalten: Sprechstunde, Praxisbedarf oder SSB (die genauen Bezeichnungen bitte bei Ihrer KV erfragen).
  • Der virtuelle SSB-Patient muss einen KV-Schein haben, der auf eine Kasse läuft, die im KV-Bereich Ihrer Praxis für den Sprechstundenbedarf verwendet werden muss. Stellen Sie sicher, dass Sie das korrekte Institutskennzeichen (IK) für diese Kasse bei dem virtuellen Patienten hinterlegen. Der KV-Schein des virtuellen Patienten muss am Ende für die Quartalsabrechnung ignoriert werden.

Nutzen Sie ImpfDocNE, dann müssen Sie unter Admin → Praxisorganisation → Betriebsstätten → ImpfDocNE den SSB-Patienten hinterlegen.

Ausstellung und Best Practices des Sprechstundenbedarfs

Um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Anzahl der gedruckten Rezepte zu minimieren, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise für die Wiederbestellung von Medikamenten in Mediks:

1. Verordnen Sie in dem SSB-Patienten die benötigten Präparate aus der oberen Tabelle durch Doppelklick oder einzelnes Markieren und stellen die Verordnung anschließend mit dem Button “Verordnen” aus. Diese Medikamente werden automatisch in der „Bisher“-Liste des virtuellen SSB-Patienten gespeichert.
2. Wiederverwendung via „Bisher“-Liste:
Bei der nächsten Bestellung müssen Sie die Medikamente nicht erneut suchen. Nutzen Sie stattdessen die Liste der zuletzt gespeicherten Verordnungen:

  • Öffnen Sie die Rezeptierung (Mediks) für den SSB-Patienten.
  • Achten Sie darauf, dass der korrekte Fall (mit dem Kostenträger für den Sprechstundenbedarf, z.B. AOK) aktiv ist.
  • Wechseln Sie im Verordnungsfenster von Mediks in den Reiter „Bisher“.
  • Jetzt wählen Sie die benötigten Präparate aus
  • und stellen diese anschließend aus.

Hinweis: Durch dieses Vorgehen werden die ausgewählten Positionen gebündelt. Es wird nur 1 Rezept erzeugt (sofern die Anzahl der Positionen auf das Formular passt), anstatt für jede Auswahl einen einzelnen Vorgang zu starten.

In dem folgenden Beispiel ist zu erkennen, dass die Verordnung mit dem Status 9 („Sprechstundenbedarf“) gekennzeichnet ist.

FAQs rund um den Sprechstundenbedarf

1. Wie den Kostenträger im SSB-Patienten anpassen?

Kostenträger, die bereits aktiv in der Datenbank verwendet werden (z.B. durch verknüpfte Rezepte, offene Scheine oder Abrechnungsdaten), können aus Gründen der Datenkonsistenz nicht gelöscht werden.

  • Nicht löschen, sondern neu anlegen: Versuchen Sie nicht, den Kostenträger im bestehenden, bereits genutzten Schein zu entfernen. Legen Sie stattdessen für das neue Quartal oder die Änderung einen neuen Schein an und wählen Sie dort direkt den korrekten (neuen) Kostenträger aus.
  • Schein-Einstellungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass im KV-Schein unter „Scheinart“ bzw. „Kostenträger“ die korrekte Auswahl (z.B. „Besonderer Kostenträger“ bei bestimmten KVs) getroffen wurde, falls ein Wechsel notwendig ist.

2. Was ist das korrekte Formular für die SSB-Bestellung?

Je nach KV-Bereich benötigen Sie das Muster 16, oder das Muster 16a oder auch für Bayern das Muster 16a bay. Die genauen Modalitäten müssen Sie bei Ihrer KV erfragen.

3. Wie werden Impfstoffe bestellt?

Für Impfstoffe gibt es teilweise noch gesonderte Bestellregelungen. Bitte erfragen Sie die genauen Modalitäten bei Ihrer KV.

Nutzen Sie ImpfDocNE, dann müssen Sie unter Admin → Praxisorganisation → Betriebsstätten → ImpfDocNE den SSB-Patienten hinterlegen.

Manche Impfstoffe müssen immer auf den Patienten, der die Impfung erhält, verordnet werden, und können nicht als SSB verordnet werden.

4. Auf welche Kasse wird der SSB abgerechnet?

Die korrekte Kasse unterscheidet sich je Bundesland. Erfragen Sie bei Ihrer KV, welches Institutskennzeichen (IK) benötigen. Achtung: Für Impfstoffbestellungen benötigen Sie ggf. zusätzlich separate Kostenträger.

Manche Impfstoffe müssen immer auf den Patienten, der die Impfung erhält, verordnet werden, und können nicht als SSB verordnet werden.

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